Allgemeine Geschäftsbedingungen
Projektorganisation
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs wird seitens des Auftraggebers ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner benannt. Bei Nichteinhaltung wird der Mehraufwand kostenpflichtig und zu dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet.
Logistik
b-sharp organisiert den Transport von unserem Personal und Equipment grundsätzlich eigenständig. Der Kunde ist verpflichtet, b-sharp alle notwendigen Informationen über Reisedaten und Reiseziele bzw. Änderungen im Produktionsplan rechtzeitig und umfassend mitzuteilen. Soweit Gegenstand der Leistungen von b-sharp auch die Beschaffung von Visa ist, hat der Kunde alle für die Beschaffung notwendigen Unterlagen b-sharp rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. den notwendigen Applikationsprozess in Gang zu setzen.
Versicherung
b-sharp kümmert sich um eine Reiseversicherung für die zum Einsatz kommende Aufnahmeapparatur mit europaweiter Gültigkeit. Für Reisen in nicht Europäische Länder ist die Versicherungszusatzpauschale vom Auftraggeber zu zahlen. Unabhängig davon ist der Auftraggeber für die Sicherheit unseres Equipments vor Ort zuständig. Sollten es nicht möglich sein, die Räumlichkeiten, in denen wir arbeiten, sicher zu verschließen, hat der Auftraggeber für einen professionellen Wachdienst zu sorgen.
Haftungsausschluss
Unsere Mitarbeiter sind für Sachschäden, die im Rahmen der Aufnahme entstehen, durch eine Berufshaftpflicht abgedeckt. Darüber hinausgehende Regressansprüche beschränken sich auf das zu erwartende Honorar. b-sharp übernimmt keine eigene Gewährleistung für die von ihr vermittelten Leistungen, da sie nicht selbst Leistungserbringer ist. So sind bei Transportverzögerungen eventuelle Regressansprüche direkt an die Transportunternehmen zu stellen.
Unvorhergesehene Hindernisse, die durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung o. ä. entstehen, berechtigen b-sharp, nach Wahl entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegenüber b-sharp geltend machen.
Treten während einer Aufnahme Hindernisse auf, die zu einer Veränderung der vereinbarten Rahmenbedingungen führen, werden immer die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Im Falle eines Aufnahmeabbruchs wird das gesamte vereinbarte Aufnahmehonorar in Rechnung gestellt.
Kostenermittlung
Unsere im Angebot veranschlagten Kosten basieren auf den uns zum Zeitpunkt der Ermittlung zur Verfügung stehenden Informationen. Sie sind nicht verbindlich, projektspezifisch und freibleibend für die Dauer von 6 Monaten.
Ein verbindliches Abschlussangebot auf Basis der zu klärenden Fragen spezifiziert alle Rahmenbedingungen. Abweichungen durch Mehraufwand von den vereinbarten Vertragsbedingungen werden gesondert in Rechnung gestellt.Produktionsbedingte Nebenkosten für
- Transport von Personal und Equipment
- ATA Carnet Erstellung und Eröffnung
- Zollabwickelung
- Unterkunft und Spesen
- Parken, Telefon, Kopien
- Partituren, etc.
- Versand von Referenz und Master Medien
werden 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben. Für die Anreise mit unserem Firmenwagen berechnen wir den vom Deutschen Finanzamt anerkannten Satz von Euro 0,30/km. Alle von b-sharp erbrachten Leistungen in Deutschland verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.
Fälligkeiten
Die zu erwartenden Reise- und Transportkosten sowie das für die Projektplanung angesetzte Honorar sind mit Auftragsbestätigung fällig. Der Rest des Aufnahmehonorars bzw. die endgültige Reisekosten-abrechnung wird nach Abschluss der Aufnahme fällig. Die Nachbearbeitung auf Stundenbasis wird spätestens mit Übergabe des Masters fällig.Soweit nicht direkte Vergütung von dritten Leistungserbringern ausdrücklich vereinbart wird, erfolgt die Vergütung über b-sharp.
Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen bzw. 2 Wochen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch b-sharp gültig. Bei Zahlungsverzug wird der branchenübliche Satz von 2% über dem Diskontsatz berechnet. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleiben vorbehalten.
Zurückbehaltung und Aufrechnung
b-sharp kann auch wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die seitens Dritter bei einer Aufnahme entstehen. Der Kunde darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von b-sharp unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Sämtliches Aufnahmematerial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von b-sharp.
Rechte
Sofern nicht anders vereinbart, gehen alle Rechte mit vollständiger Bezahlung des Projektes an den Auftraggeber. b-sharp erhält das Recht, das fertige Material auszugsweise für Eigenwerbung zu nutzen und erhält standardmäßig 10 Belegexemplare zur freien Verfügung.
Urheberrechte
Jede Veränderung der von b-sharp gelieferten Produktionsmaster ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen b-sharp geltend gemacht werden, ist b-sharp davon freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export der von b-sharp gelieferten Produktionsmaster möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen.
b-sharp lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bei b-sharp in Auftrag gegebenen Projekte in Bezug auf Inhalt, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u.ä. und andere gesetzlichen Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen b-sharp erhoben werden oder Verfahren gegen b-sharp eingeleitet werden, ist b-sharp von diesen Ansprüchen bzw. den daraus entstehenden Kosten freizustellen.
Ausfallkosten
Bei Nichtzustandekommen eines bestätigten Projektes werden die bereits entstandenen Kosten bzw. das Honorar für die Produktionsvorbereitung in voller Höhe abgerechnet. Wir berechnen außerdem bei einer Absage
- bis zu vier Wochen vorher: 25% des vereinbarten Honorars.
- bis zu zwei Wochen vorher: 50% des vereinbarten Honorars.
- bis zu einer Woche vorher: 100% des vereinbarten Honorars.
Qualitätssicherung
Wir prüfen alle Mastermedien auf Datenintegrität und erstellen Begleitdokumente mit den korrespondierenden Testresultaten sowie den relevanten Produktionsdaten. Zur abschließenden Qualitätssicherung werden alle Master einer akustischen Prüfung unterzogen, bevor sie unser Studio verlassen. Wenn der Auftraggeber diese Schritte der Qualitätssicherung ausschließt, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
Archivierung
b-sharp ist nicht verpflichtet, Produktionsunterlagen, Master- und Aufnahmemedien für etwaige Folgeaufträge länger als 3 Monate nach Beendigung des Erstauftrages aufzubewahren. Danach können die bei b-sharp lagernden Produktionsunterlagen, Master- und Aufnahmemedien ohne besondere Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet werden. Der Auftraggeber kann jedoch vor Ablauf der vorgegebenen Frist die Übergabe von Produktionsmaterialien auf seine Kosten verlangen. b-sharp haftet auch nicht länger als 6 Monate, gerechnet ab Eingang oder Herstellung derselben, für Lagerschäden bei vorgenannten Produktionsunterlagen.
Anwendbares Recht
Auf alle Verträge und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen zwischen b-sharp und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, insbesondere die Bestimmungen über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.